Anwendungsfälle für diesen Online-Service
- Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie ein Auskunftsersuchen des Landkreises Miltenberg nach § 90, § 93a Abs. 4, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Abgabenordnung (AO) i.V.m. der Mitteilungsverordnung (MV) erhalten haben.
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Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen bzw. Ihre Meldung nicht bearbeitet werden kann.
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- Die Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
- Falls der vorliegende Antrag / die vorliegende Meldung die Schriftform erfordert, ist die schriftliche Einreichung des unterschriebenen Dokumentes bei der "Basisregistrierung" erforderlich.
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Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort
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- Falls der vorliegende Antrag / die vorliegende Meldung die Schriftform erfordert, ist die schriftliche Einreichung des unterschriebenen Dokumentes bei der "Basisregistrierung" erforderlich.
Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat
- Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
- Handschriftliche Unterschrift und Einreichung in Papierform nicht erforderlich
- Sie benötigen ein gültiges Elster- bzw. Authega*-Softwarezertifikat inklusive Passwort
Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte
Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID
*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen
Erhobene personenbezogene Daten
HINWEIS: Welche personenbezogenen Daten der ausfüllenden Person oder einer dritten Person im Einzelnen erhoben werden, kann von den gewählten Optionen des Antrags bzw. der Meldung abhängen und von daher im Einzelfall variieren.
- Nachname, Vorname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer nach § 139 b AO
Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.
Mitgeltende Unterlagen
Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.
Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.
Erläuternde Hinweise
Sie haben im Jahr 2024 Zahlungen durch den Landkreis Miltenberg als Privatperson oder Gewerbetreibender/ Freiberufler im Rahmen einer Nebentätigkeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten. Diese Zahlungen überschreiten bzw. werden die Bagatellgrenze von 3.000,00 € voraussichtlich überschreiten.
Nach § 2 der Mitteilungsverordnung sind wir als Behörde verpflichtet, diese Zahlungen jährlich der Finanzverwaltung zu melden. Unter die Meldepflicht gem. § 2 MV fallen ebenfalls Einnahmen, die nach dem Einkommensteuergesetzt steuerbefreit sind.
Neben Angaben zu den Zahlungen pro Jahr (Grund, Höhe, Zeitraum/Zeitpunkt und Datum der Zahlung, die Bankverbindung auf die geleistet wurde) sind auch der Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und die Steuer- Identifikationsnummer nach § 139 b AO der Betroffenen zu melden.
Gem. § 90 AO sind Sie verpflichtet, dem Landratsamt Miltenberg, als mitteilungspflichtige Stelle Ihr Geburtsdatum und Ihre Steuer- Identifikationsnummer gem. § 139b AO, innerhalb von 14 Tagen zu übermittelten.
- Damit wir Ihre Angaben verarbeiten können, müssen Sie in der Datenschutzerklärung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
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