Landratsamt Miltenberg
Kommunale Abfallwirtschaft
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Kontakt:


Telefon: 09371 501-384
E-Mail: reparaturbonus@lra-mil.de

Antrag auf Reparaturbonus für Elektrogeräte

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Reparaturbonus.

 

Auch im Jahr 2024 wird der Nachhaltigkeitsgedanke
"Reparieren anstatt wegwerfen"
fortgeführt.

 

Sie können den Reparaturbonus ab dem 01.01.2024 wieder beantragen.

Bitte beachten Sie, dass nur Reparaturrechnungen aus dem neuen Jahr berücksichtigt werden können.

Sie können diese Seite nun schließen.

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie den Reparaturbonus für ein im Fachbetrieb repariertes Elektrogerät beantragen möchten.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

 

Anmeldeoptionen für den Online-Service

Verwendung ohne Anmeldung

  • Eine Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
  • Ein abgesendeter Online-Service ohne Anmeldung ist alleine nicht ausreichend
  • Sie müssen in jedem Fall Ihr Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben und in Papierform einreichen

Anmeldung mit der BayernID

Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat

  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Keine händische Unterschrift oder Einreichung in Papierform erforderlich
  • Softwarezertifikat muss vorhanden sein

Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen

 

Erhobene personenbezogene Daten

HINWEIS: Welche personenbezogenen Daten der antragstellenden Person oder dritten Person erhoben werden, hängt von verschiedenen Faktoren der Antragstellung ab und kann im Einzelfall variieren.

  • Nachname, Vorname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Plz, Ort)
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer
  • Bankverbindung (Bankname, Kontoinhaber, IBAN, BIC)

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

  • Deutlich lesbare Kopie der Reparaturrechnung des ausführenden Fachbetriebs, nicht älter als 3 Monate*.
  • Sie dürfen die Kosten für die Reparatur nicht zusätzlich an anderer Stelle geltend machen.

*Hinweise:

  • Kosten für Reparaturen, die bereits an anderer Stelle geltend gemacht wurden, dürfen nicht erneut angegeben werden.
  • Reparaturkosten, für die der Reparaturbonus beantragt wurde, dürfen nicht noch an anderer Stelle geltend gemacht werden.
  • Es können nur Rechnungen geltend gemacht werden, die im aktuellen Kalenderjahr ausgestellt worden sind.
  • Nur Reparaturen von üblicherweise in privaten Haushalten verwendeten Elektrogeräten können gefördert werden.
  • Reparaturen von Elektrogeräten der gleichen Art sind nur einmal in 12 Monaten förderfähig.
  • Nicht förderfähig sind Serviceleistungen (z. B. Reinigung, Update, Wartung), Kostenvoranschläge, Neukauf eines Gerätes sowie Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes Gerät.

Mitgeltende Unterlagen

Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.

Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.

Erläuternde Hinweise

Der Landkreis Miltenberg will durch den Reparaturbonus die Reparatur und Wiederverwendung von defekten Elektrogeräten fördern. Ziel ist es die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und einen Beitrag zu nachhaltiger Nutzung von Gegenständen zu leisten.

Sie können die Kosten für die Reparatur nur einmal geltend machen. Weitere Versuche, für die selbe Reparatur Erstattungen zu erlangen, führen zur Rückforderung des Reparaturbonus.

Ihre Zustimmung zu den Datenschutzinformationen ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Angaben verarbeiten können, müssen Sie in der Datenschutzerklärung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
  • Klicken Sie auf "Zur Datenschutzerklärung", lesen Sie die Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service aufmerksam durch und bestätigen Sie den Erhalt sowie die Lektüre der Datenschutzinformation, um mit der Meldung fortzufahren.

Alternativ:

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzinformationen zu lesen und zu speichern.

Erklären Sie bitte im Anschluss Ihr Einverständnis durch Aktivieren der beiden unten aufgeführten Optionen.

Um die PDF-Datei anzuzeigen oder zu speichern, ist ein geeignetes Programm oder Browser erforderlich.

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

Aufruf aus dem JavaScript-Editor

$('[data-name="selBVKontoinhaber"]').on("change", function(){
    let $letVal = $(this).val();
    let $option;
    let $isOrg;
    let $srcSfx;
    let $tarSfx = "";
    switch ($letVal) {
        case "1":
            $srcSfx = "";
            $isOrg = IsCorporate("IsOrganization", "selIstOrganisation", $srcSfx);
            console.log("$isOrg: " + $isOrg);
            if(!$isOrg){
                $option = "pInhaber";
            } else {
                $option = "oInhaber";
            }            
            break;
        case "4":
            $srcSfx = "_V";
            $isOrg = IsCorporate("IsOrganization", "selIstOrganisation", $srcSfx);
            if(!$isOrg){
                $option = "pInhaber";
            } else {
                $option = "oInhaber";
            }            
            break;
        case "2":
            $srcSfx = "";
            $option = "leeren";
            break;
        case "3":
            $srcSfx = "";
            $option = "leeren";
            break;
        default:
            $srcSfx = "";
            $option = "leeren";
            break;
    }
    BVUebernehmen($srcSfx, $tarSfx, $option);
});

Aufruf aus dem JavaScript-Editor

// ACHTUNG! Suffixe ggf. anpassen

$('BUTTON[data-name="btnFillTestBV"]').on("click", function(){
    let $srcSfx;
    let $tarSfx;
    let $fType;
    let $uType;
    let $oData = "given";
    let $choice = parseInt($('[data-name="selBVKontoinhaber"]:checked').val());

    switch($choice){
        case 1:
            //angemeldete Person
            $srcSfx = "";
            $tarSfx = "";
            $uType = parseInt($('[data-name="selIstOrganisation"]:checked').val());
            $oData = "given";
            if($uType===1){
                $fType = "O";
            } else {
                $fType = "P";
            }
            break;
        case 2:
            $srcSfx = "";
            $tarSfx = "";
            $uType = 2;
            $oData = "random";
            $fType = "P";
            break;
        case 3:
            $srcSfx = "";
            $tarSfx = "";
            $uType = 1;
            $oData = "random";
            $fType = "O";
            break;
        case 4:
            //Wenn "weitere Person" vorhanden, hat der Eintrag in der Liste meistens die 2te Position
            $srcSfx = "_P"; // ACHTUNG! Suffix anpassen
            $tarSfx = "";
            $uType = parseInt($('[data-name="selIstOrganisation' + $srcSfx + '"]:checked').val());;
            if($uType===1){
                $fType = "O";
            } else {
                $fType = "P";
            }
            $oData = "given";
            break;
        default:
            break;
    }
    //function FiktionaleBV(sourceSfx, targetSfx, fictionType, userDataType, accountOwnerData = "random")
    FiktionaleBV($srcSfx, $tarSfx, $fType, $uType, $oData);
});

ODER

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

HINWEIS

Die von Ihnen Eingangs gewählten Optionen zu den Erklärungen zum Datenschutz wurden wie unten dargestellt übernommen.
Die Auswahl kann hier nicht mehr geändert werden.
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster und leeren Sie den Verlauf Ihres Browsers.
Dabei werden Ihre Eingaben endgültig auch von Ihrem Gerät gelöscht.
Sollten Sie die den Online-Service später doch nutzen wollen, müssen Sie den Vorgang in jedem Fall erneut durchführen.

 

HINWEIS:

Sie haben sich mit einer Basisregistierung der BayernID mit Benutzername und Passwort an diesem Online-Service angemeldet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

HINWEIS:

Sie haben diesen Online-Service ohne Anmeldung (d. h. ohne Authentifizierung) verwendet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Die Möglichkeit, den Online-Service ohne Anmeldung zu verwenden, wird nur noch als zweitrangige Alternative angeboten!
  • Das entstehende Dokument ist nur als Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift zur weiteren Verwendung vorgesehen.
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung.
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch!
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich!

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

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Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

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Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

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