Landratsamt Miltenberg
Baurecht
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Baurecht, Wohnbauförderung, Gutachterausschuss
Bürgerservice: 09371 501-364 od. 634
Fax: 09371 501-79634
E-Mail: bauamt@lra-mil.de

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß des Wohnungseigentumsgesetzes
§ 7 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 3 oder § 32 i. V. m. § 31

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß §7 Abs. 4 in Verbindung mit §3 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetz.
  • Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht gemäß §32 in Verbindung mit §31 des Wohnungseigentumsgesetz.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

Erhobene personenbezogene Daten

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer

Sofern Eigentümer:in und Antragsteller:in nicht identisch sind, können personenbezogene Angaben zum Eigentümer:in: Namen, Anschrift, Kontaktdaten optinal angegeben werden.

Angaben zum Antragsgegenstand

  • Anschrift, Flurnummern, Gemarkung
  • Grundbuchdaten: Ortsname Blattnummer
  • Angaben zu Wohnungen, nicht Wohnzwecken dienenden Räumen, Kellerräumen, sowie Garagen und/oder Stellplätzen

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzerklärung zu diesem Formular

Bereitzustellende Unterlagen (Dateiupload)

  • Lageplan M 1:1000
  • aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  • Grundrisspläne M 1:100 aller Ebenen eines jeden Gebäudes auf dem Grundstück
    • Untergeschosse
    • alle Etagen
    • auch Speicher, Dachboden, Spitzboden, Trockenboden etc.
  • Schnittdarstellungen M 1:100 eines jeden Gebäudes auf dem Grundstück
  • Ansichten M 1:100 eines jeden Gebäudes auf dem Grundstück
  • Garagenpläne M 1:100

Weitere Hinweise finden Sie im Dokument "Hinweise zum Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung"

Bei Einreichung der Dokumente in Papierform

  • Alle Pläne müssen in 3-facher Ausfertigung vorliegen
  • Alle Pläne müssen gefaltet vorliegen

Erläuterungen zu den einzureichenden Plänen

  • Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohneigentum beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit ihrer Nutzung und der jeweils gleichen Nummer (arabisch) zu kennzeichnen.
  • Der Unterschied zwischen „Wohnungen“ und „nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume“ ergibt sich aus der Zweckbestimmung der Räume. Nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind z. B. Läden, Büros, Werkstatträume, sonstige gewerbliche Räume, Praxisräume und dergleichen.
  • Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind, z. B. durch Wände, Decken, die den Anforderungen an Wohnungstrennwände und Geschosstrenndecken entsprechen und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

Weitere HInweise finden Sie auch im Dokument "Hinweise zum Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung"

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Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

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  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
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Optionale Eingabe

Geben Sie hier optional den/die Eigenümer:in des Antragsgegenstandes an.

HINWEIS:

Wenn die Bauplannummer unbekannt ist, wird die Angabe des Baujahres zwingend erforderlich

Antragsgegenstand nach Aufteilungsplan

HINWEISE:

Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohneigentum beziehen soll, ersichtlich sein.

  • Alle Räume und Flächen, die zu demselben Wohnungseigentum gehören, sind in der Bauzeichnung mit dem Kürzel ihrer Nutzung und der jeweiligen Wohnungsnummer zu kennzeichnen
  • Die Nummerierung erfolgt mit arabischen Zahlen (1, 2, 3, 4, usw.)
  • Das Kürzel der Nutzung besteht aus Großbuchstaben ( bsp. K für Keller, G für Garage, S für Stellplatz, usw.)
    • Beispiel: ein Kellerraum soll der Wohneinheit 3 zugeordnet werden
      das Kürzel für Kellerräume ist beispielsweise der Buchstabe K (für Keller), die Wohneinheit hat die Nummer 3
      so hat dieser Kellerraum also die Bezeichnung K3
  • Fügen Sie ggf. eine Liste mit den Bedeutungen der Kürzel bei
  • Die Darstellung der Kennzeichnung erfolgt durch die Wohnungsnummer bzw. dem Nutzungskürzel plus Wohnungsnummer in einem umfassenden Kreis
    Beispiel: Wohnungskennzeichnung: Kennzeichnung Wohnung

    Beispiel: Kennzeichnung zugehöriger Räume: Kennzeichnung zugehöriger Räume
  • Bei der Nummerierung haben Wohnungen Vorrang vor nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
    • Wohnungen werden ab 1 fortlaufend nummeriert
    • Die Zählung beginnt in der zu unterst befindlichen Wohnung und steigt nach oben hin an.
    • Beispiel: Befinden sich im Erdgeschoss ausschließlich Geschäftsräume,
      so beginnt die Zählung in der direkt darüber liegenden Wohnung mit
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, die nicht einer Wohneinheit zugeordnet sind, werden ab der auf die höchste Wohnungsnummer folgende Zahl fortlaufend nummeriert

Hinweise als PDF-Datei zum Download

 

Pläne, Karten und Darstellungen hochladen

HINWEISE:

Bennennung:

Achten Sie auf eine so genannte "sprechende" Benennung der Dateien. Der Dateiname sollte zwar kurz, aber aussagekräftig sein.

 

Mehrere Dateien pro Typ hochladen:

 

Sie können mehrere Dateien für einen Typ hochladen, indem Sie mehrere Dateien im Auswahldialog markieren.

 

Haben Sie zuviele oder falsche Dateien hinzugefügt, wiederholen Sie die Auswahl mit den korrekten Dateien.

 

Erforderliche Uploads

 

Für Uploadelemente mit rotem Stern gilt, dass mindestens 1 Upload erforderlich ist.

 

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  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

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