Landratsamt Miltenberg
Geschäftsstelle Kreistag
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Geschäftsstelle Kreistag
Telefon: 09371 501-419
Fax: 09371 501-79317
E-Mail: ehrungen@lra-mil.de

Anregung zur Verleihung des
Ehrenzeichens für Verdienste im Ehrenamt

Ehrenzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Service.

 

Leider steht dieser Online-Service derzeit nicht zur Verfügung.

 

Wir informieren Sie hier, wenn dieser Dienst wieder angeboten wird.

Gegebenenfalls finden Sie eine Formular-Alternative auf unserer Webseite.

Sie können diese Seite nun schließen.

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie anregen wollen, dass eine Person zur Ehrung mit dem bayerischen Ehrenzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt durch den Landrat vorgeschlagen wird.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

 

HINWEIS:

Die Verwendung der Browser-Funktonen zum Speichern einer Webseite lässt sich nicht dazu verwenden, einen teils oder ganz ausgefüllten Online-Service zu speichern und zur späteren Weiterbearbeitung erneut aufzurufen!

Dabei gehen bis dahin eingegebene Daten verloren und müssen in einem neuen Vorgang wiederholt eingegeben werden.

 

Anmeldeoptionen für den Online-Service

Verwendung ohne Anmeldung

  • Eine Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
  • Ein abgesendeter Online-Service ohne Anmeldung ist alleine nicht ausreichend
  • Sie müssen in jedem Fall Ihr Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben und in Papierform einreichen

Anmeldung mit der BayernID

Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat

  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Keine händische Unterschrift oder Einreichung in Papierform erforderlich
  • Softwarezertifikat muss vorhanden sein

Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen

 

 

HINWEIS:

Sie können vor dem endgültigen Absenden eine Vorabversion Ihres Vorschlags / Ihrer Anregung erstellen lassen.

Erhobene personenbezogene Angaben

  • Von der anregenden Person (die Person, die diesen Online-Service ausfüllt)
    • Vorname, Nachname
    • E-Mail-Adresse
    • Festnetz- oder Mobilrufnummer
    • Adresse
  • Von der Person, deren Ehrung/Auszeichnung angeregt werden soll
    • Vorname, Nachname
    • Geburtsname
    • Anschrift
    • Geburtstag und -ort,
    • Staatsangehörigkeit
    • ausgeübter Beruf
    • Ehrenamt und Leistung in Bezug auf die anzuregende Auszeichnung

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzerklärung zu diesem Formular.

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

  • Anstelle der Texteingabe im Online-Service kann ein PDF-Dokument hochgeladen werden, in dem die Verdienste im Ehrenamt der zur Ehrung angedachten Person beschrieben werden.

Erläuternde Hinweise

  • Alle Bürger haben das Recht, Anregungen an die Vorschlagsberechtigten zu richten.

  • Vorschlagsberechtigt für das Ehrenzeichen des bay. Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt sind Mitglieder der Staatsregierung, des Landtags, Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte.

  • Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Verleihung eines Ordens oder Ehrenzeichens rechnen.

  • Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.

  • Orden und Ehrenzeichen werden in der Regel nicht posthum verliehen. Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille.

  • Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.

  • Die verdienstvolle Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.

  • Für die Auszeichnung von Verdiensten muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein. Die Verdienste sollen daher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

  • Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.

  • Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.

  • Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Meldung verarbeiten können, müssen Sie der Datenschutzerklärung und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
  • Gehen Sie bitte weiter zur Datenschutzerklärung und nachdem Sie die Datenschutzerklärung durchgelesen haben, aktivieren Sie bitte die erforderlichen Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.
Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzerklärung zu lesen und zu speichern.

Aktivieren Sie bitte im Anschluss die beiden unten aufgeführten Optionen, um mit der Erstellung fortzufahren.

Um die PDF-Datei anzuzeigen oder zu speichern, ist ein geeignetes Programm oder Browser erforderlich.

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

Im folgenden Abschnitt können Sie mehrere Einträge erfassen

Um Angaben zu weiteren ausgeführten Ehrenämtern oder erworbenen Leistungen zu erfassen, klicken Sie  auf das grüne Plus-Symbol am Ende des Erfassungsabschnitts. Damit wird eine leere Erfassungsmaske hinzugefügt.

 

Mit dem Klick auf das rote Minus-Symbol am oberen Ende der Erfassungsmaske entfernen Sie die entsprechende Eingabemaske wieder.

Dabei werden die darin gemachten Eingaben gelöscht. Diese Aktion kann nicht rückgänging gemacht werden. Bei Bedarf müssen diese Daten dann neu eingegeben werden.

Datensatz entfernen ROTES Minussymbol (-) klicken

Datensatz hinzufügen GRÜNES Plussymbol (+) klicken

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

HINWEIS

Die von Ihnen Eingangs gewählten Optionen zu den Erklärungen zum Datenschutz wurden wie unten dargestellt übernommen.
Die Auswahl kann hier nicht mehr geändert werden.
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster und leeren Sie den Verlauf Ihres Browsers.
Dabei werden Ihre Eingaben endgültig auch von Ihrem Gerät gelöscht.
Sollten Sie die den Online-Service später doch nutzen wollen, müssen Sie den Vorgang in jedem Fall erneut durchführen.

HINWEIS:

Sie haben sich mit einer Basisregistierung der BayernID mit Benutzername und Passwort an diesem Online-Service angemeldet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

HINWEIS:

Sie haben diesen Online-Service ohne Anmeldung (d. h. ohne Authentifizierung) verwendet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Die Möglichkeit, den Online-Service ohne Anmeldung zu verwenden, wird nur noch als zweitrangige Alternative angeboten!
  • Das entstehende Dokument ist nur als Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift zur weiteren Verwendung vorgesehen.
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung.
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch!
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich!

Vorabversion erstellen (Zwischenspeichern)

Erstellen Sie mit dieser Schaltfläche eine Vorabversion des Dokumentes, die Ihre eingegebenen Daten enthält.

  • Durch die Erstellung einer Vorabversion werden Ihre Daten gespeichert und der Vorgang vorerst beendet*.
  • Sie werden auf eine Abschlussseite weitergeleitet, von der Sie Ihre Vorabversion herunterladen können.
  • Sie können die Vorabversion z. B. zur Vorlage bei weiteren Personen speichern bzw. ausdrucken.

*Sie können später auf Ihren begonnenen Vorgang wieder zugreifen.
Dazu erhalten Sie zwei getrennte E-Mails:

  • Eine Mail enthält einen Link, über den Sie Ihren Online-Service mit Ihren Daten erneut aufrufen und bearbeiten können.
  • Eine weitere E-Mail enthält ein Passwort, das Sie für den Wiederaufruf Ihres bearbeiteten Online-Services benötigen.
 

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

Vorabansicht erstellen, E-Mail für weitere Bearbeitung erhalten

Sie können eine Vorabansicht erstellen, die Ihre eingegebenen Daten enthält. Die Vorabansicht wird Ihnen auf der folgenden Abschlussseite zum Download angeboten.

Laden Sie die Vorabansicht von der Abschlussseite herunter.

Sie erhalten eine Mail mit einem Link an die hier angegebene E-Mail-Adresse, über den Sie Ihren Online-Service mit Ihren Daten erneut aufrufen und bearbeiten können.

Der Link ist nur bis zur Erstellung einer neuen Vorabansicht oder bis zum endgültigen Absenden des Dokumentes gültig.

Wiederaufnahme der Bearbeitung

Zur Wiederaufnahme der Bearbeitung ist ein Kennwort erforderlich, das Sie in einer gesonderten E-Mail ebenfalls an die hier angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Nach dem endgültigen Absenden des Dokumentes ist keine weitere Bearbeitung möglich.