Landratsamt Miltenberg
SG 42 - Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Fachbereich Fischereiwesen
Telefon: 09371 501-304
Fax: 09371 50179-304
E-Mail: fischereiwesen@lra-mil.de

Beantragung der Genehmigung zur Ausstellung von Fischerei-Erlaubnisscheinen

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie als Fischereiberechtige:r, Fischereipächter:in oder Fischereigenossenschaft für Ihr Fischgewässser eine Genehmigung zur Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen beantragen möchten.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

Erhobene personenbezogene Daten

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer

Erhobene personenbezogene Daten von dritten Personen

Ist die antragstellende Person nicht auch die fischereiberechtigte Person, werden von der fischereiberechtigten Person diese Daten für die Einverständniserklärung erhoben:

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

Ist die antragstellende Person nicht auch die fischereiberechtigte Person, ist von der fischereiberechtigten Person eine Zustimmungserklärung zum Antrag auf Genehmigung der Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen erforderlich.

Mitgeltende Unterlagen

Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.

Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.

Erläuternde Hinweise

Wer an einem Gewässer nicht selbst fischereiberechtigte Person oder Fischereipächter*in ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller*in ist die fischereiberechtigte Person oder mit deren Einwilligung der/die Fischereipächter*in.
Die Ausstellung der Erlaubnisscheine muss von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde genehmigt werden.

Im Antrag müssen insbesondere Lage und Art des Fischwassers, Art und Umfang des Fischereirechts sowie Art und Geltungsdauer der beantragten Erlaubnisscheine angegeben werden.

Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk das betreffende Fischwasser liegt.

Die Erlaubnisscheine werden bestätigt, d. h. mit dem Dienstsiegel der Kreisverwaltungsbehörde versehen.

Ihre Zustimmung zu den Datenschutzinformationen ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Angaben verarbeiten können, müssen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
  • Lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service aufmerksam durch, gehen Sie weiter zur Datenschutzerklärung und aktivieren Sie bitte die erforderlichen Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.
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Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

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Erklären Sie bitte im Anschluss Ihr Einverständnis durch Aktivieren der beiden unten aufgeführten Optionen.

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Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Angaben zum Fischwasser

für das die Genehmigung zur Ausstellung von Fischereirerlaubnisscheinen beantragt wird

Hinweis

Erstellen Sie mit den bisher eingegebenen Daten ein vorausgefülltes Formular, das Sie von der fischereiberechtigten Person vervollständigen, unterschreiben lassen und hier wieder hochladen können.

Sie haben Eingangs die Erklärungen zum Datenschutz wie dargestellt ausgewählt.

Die Option kann hier nicht mehr geändert werden.

Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster und leeren Sie den Verlauf Ihres Browsers. Dabei werden Ihre Eingaben endgültig auch von Ihrem Gerät gelöscht.

Sollten Sie die den Online-Service später doch nutzen wollen, müssen Sie den Vorgang in jedem Fall erneut durchführen.

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

Vorabansicht erstellen

Sie können eine Vorabansicht erstellen, die Ihre eingegebenen Daten enthält. Laden Sie diese Vorabansicht von der Abschlussseite herunter.

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Vorabansicht erstellen, E-Mail für weitere Bearbeitung erhalten

Sie können eine Vorabansicht erstellen, die Ihre eingegebenen Daten enthält. Die Vorabansicht wird Ihnen auf der folgenden Abschlussseite zum Download angeboten.

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Zur Wiederaufnahme der Bearbeitung ist ein Kennwort erforderlich, das Sie in einer gesonderten E-Mail ebenfalls an die hier angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Nach dem endgültigen Absenden des Dokumentes ist keine weitere Bearbeitung möglich.