Landratsamt Miltenberg
SG11 - Kommunale Abfallwirtschaft
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

SB112 Satzung und Gebühren
Telefon: 09371 501-380
Fax: 09371 501-79262
E-Mail: zag@lra-mil.de

Widerruf der Verpflichtung zur Eigenkompostierung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Service.

 

Leider steht dieser Online-Service derzeit nicht zur Verfügung.

 

Wir informieren Sie hier, wenn dieser Dienst wieder angeboten wird.

Gegebenenfalls finden Sie eine Formular-Alternative auf unserer Webseite.

https://www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Formulare.aspx

Sie können diese Seite nun schließen.

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie Ihre kompostierbaren Abfälle zukünftig nicht mehr selbst kompostieren wollen oder können.
  • Die Zustimmung des Objekteigentümers ist erforderlich. Eine entsprechende Zustimmungserklärung zum Widerruf kann für die antragstellende Person im Verlauf der Widerrufsbearbeitung erzeugt werden.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

Anmeldeoptionen für den Online-Service

Verwendung ohne Anmeldung

  • Eine Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
  • Ein abgesendeter Online-Service ohne Anmeldung ist alleine nicht ausreichend
  • Sie müssen in jedem Fall Ihr Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben und in Papierform einreichen

Anmeldung mit der BayernID

Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat

  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Keine händische Unterschrift oder Einreichung in Papierform erforderlich
  • Softwarezertifikat muss vorhanden sein

Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte

  • Höchste Authentifizierungsstufe mit neuem Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID-Karte
  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone* erforderlich

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen

 

Erhobene personenbezogene Daten

HINWEIS: Welche personenbezogenen Daten der antragstellenden Person oder dritten Person im Einzelnen erhoben werden, hängt von verschiedenen Faktoren der Antragstellung ab und kann im Einzelfall variieren.

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer
  • Objektnummer

Erhobene personenbezogene Daten von dritten Personen

Sind antragstellende Person und Objekteigentümer:in nicht identisch, werden diese personenbezogenen Daten der Objekteigentümer:in erhoben:

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer
  • Objektnummer

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

  • Ist die antragstellende Person nicht auch Objekteigentümer:in, ist die unterschriebene Zustimmungserklärung der Objekteigentümer:in zum Widerruf erforderlich.

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.

Mitgeltende Unterlagen

Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.

Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.

  • Datenschutzinformationen
  • Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Miltenberg
  • Infoblatt Müllgebühren
  • Merkblatt zur Objektnummer

Erläuternde Hinweise.

Die Verpflichtung zur Eigenkopmpostierung wird mit diesem Online-Service widerrufen. Der Widerruf gilt dann für alle mitnutzenden Haushalte. Es wird wieder eine Biotonne (braune Tonne) bei dem Objekt aufgestellt, die Abfallgebühren werden wieder auf den entsprechenden Betrag angehoben.

 

Ihre Zustimmung zu den Datenschutzinformationen ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Angaben verarbeiten können, müssen Sie in der Datenschutzerklärung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
  • Klicken Sie auf "Zur Datenschutzerklärung", lesen Sie die Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service aufmerksam durch und bestätigen Sie den Erhalt sowie die Lektüre der Datenschutzinformation, um mit der Meldung fortzufahren.
 

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzinformationen zu lesen und zu speichern.

Erklären Sie bitte im Anschluss Ihr Einverständnis durch Aktivieren der beiden unten aufgeführten Optionen.

Datenschutzinformationen (PDF) anzeigen und speichern

Um die PDF-Datei anzuzeigen oder zu speichern, ist ein geeignetes Programm oder Browser erforderlich.

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen für natürliche Personen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist bei einem Online-Formular erforderlich, da die erste Kommunikation auf diesem Weg stattfindet.

Die Zustimmung des Eigentümers des Objektes kann dieser Antrag nicht gestellt werden.

Bitten Sie ggf. den Eigentümer darum, diesen Antrag zu stellen.

Die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren auf Grund von Eigenkompostierung zu stellen, hängt zunächst davon ab, in welcher Eigenschaft gegenüber dem Objekt sich die/der Antragsteller:in verhält.

Bitte wählen Sie nur die für Sie zutreffende Eigenschaft wahrheitsgemäß aus.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist bei einem Online-Formular erforderlich, da die erste Kommunikation auf diesem Weg stattfindet.

Sie finden Ihre Objektnummer auf Ihrem Abfallgebührenbescheid oder erfragen Sie sie bei Ihrem Vermieter.

Lesen Sie auch gerne unser Merkblatt zur Objektnummer

Die Objektnummer ist eine 11-stellige Zahlenfolge. Sie finden sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid oder erfragen Sie sie bei Ihrem Vermieter.

Lesen Sie auch gerne unser Merkblatt zur Objektnummer

Vollmacht zur Widerrufserklärung

Alle Daten zur Erstellung der Vollmacht zum Widerruf sind nun vorhanden.

Sie können das Dokument durch Klick auf die Schaltfläche erstellen und nach der Unterschrift durch den Eigentümer hier hochladen.

Ändern Sie die Anzahl entsprechend der tatsächlichen Anzahl der mitnutzenden Haushalte.

Überrpüfen Sie bitte die Auswahl und / oder geben Sie die Anzahl aller Haushalte an, die dieselben Abfallbehälter nutzen.

Wurde für Eigentümer:innen und / oder Antragsteller:innen bereits Mitnutzungsinformationen angegeben, ist 1 oder 2 bereits ausgewählt.

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

HINWEIS

Die von Ihnen Eingangs gewählten Optionen zu den Erklärungen zum Datenschutz wurden wie unten dargestellt übernommen.
Die Auswahl kann hier nicht mehr geändert werden.
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster und leeren Sie den Verlauf Ihres Browsers.
Dabei werden Ihre Eingaben endgültig auch von Ihrem Gerät gelöscht.
Sollten Sie die den Online-Service später doch nutzen wollen, müssen Sie den Vorgang in jedem Fall erneut durchführen.

 

Handschriftliche Unterschrift

Nutzen Sie dieses Feld, um die Meldung handschriftlich zu unterschreiben, wenn Sie einen Ausdruck bevorzugen.

Sollten Sie den Online-Service ohne Anmeldung oder einer BayernID mit Vertrauensniveau "Basisregistrierung" (Benutzername / Passwort) verwenden, müssen Sie das Dokument handschriftlich unterschreiben und per Post an die zuständige Stelle des Landratsamtes schicken.

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

 

 

HINWEIS:

Sie haben sich mit einer Basisregistierung der BayernID mit Benutzername und Passwort an diesem Online-Service angemeldet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

HINWEIS:

Sie haben diesen Online-Service ohne Anmeldung (d. h. ohne Authentifizierung) verwendet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Die Möglichkeit, den Online-Service ohne Anmeldung zu verwenden, wird nur noch als zweitrangige Alternative angeboten!
  • Das entstehende Dokument ist nur als Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift zur weiteren Verwendung vorgesehen.
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung.
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch!
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich!

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vorabansicht erstellen, E-Mails für weitere Bearbeitung erhalten

  • Erstellen Sie hier eine Vorabansicht, die Ihre bisher eingegebenen Daten enthält.
  • Die Vorabansicht wird Ihnen auf der folgenden Abschlussseite zum Download angeboten.
  • Aus Datenschutzgründen kann die Datei nicht per E-Mail versendet werden.
  • An die hier angegebene E-Mail-Adresse werden 2 (zwei) E-Mails mit Informationen gesendet, mit denen Sie Ihren Vorgang erneut aufrufen und bearbeiten können.
  • Die hier angegebene E-Mail-Adresse kann sich von der der vorschlagenden Stelle/Person unterscheiden. Z. B. buergermeister@gemeinde.de und buero@gemeinde.de
  • Sie als ausfüllende Person sollten Zugriff auf dieses Postfach haben.
  • Beide E-Mails sind zur Weiterbearbeitung erforderlich; eine E-Mail enthält den Link zum Vorgang, die andere ein Passwort zum Wiederaufruf Ihres Vorgangs.
  • Sie können mehrere Vorabversionen erstellen und erhalten jeweils die beiden E-Mails mit Link bzw. Passwort, der alte Link wird dabei ungültig.
  • Nach dem endgültigen Absenden des Dokumentes ist keine weitere Bearbeitung möglich.
 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist bei einem Online-Formular erforderlich, da die erste Kommunikation auf diesem Weg stattfindet.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist bei einem Online-Formular erforderlich, da die erste Kommunikation auf diesem Weg stattfindet.

Sie finden Ihre Objektnummer auf Ihrem Abfallgebührenbescheid oder erfragen Sie sie bei Ihrem Vermieter.

Lesen Sie auch gerne unser Merkblatt zur Objektnummer

Sie finden Ihre Objektnummer auf Ihrem Abfallgebührenbescheid oder erfragen Sie sie bei Ihrem Vermieter.

Lesen Sie auch gerne unser Merkblatt zur Objektnummer

Handschriftliche Unterschrift

Nutzen Sie dieses Feld, um die Meldung handschriftlich zu unterschreiben, wenn Sie einen Ausdruck bevorzugen.

Sollten Sie den Online-Service ohne Anmeldung oder einer BayernID mit Vertrauensniveau "Basisregistrierung" (Benutzername / Passwort) verwenden, müssen Sie das Dokument handschriftlich unterschreiben und per Post an die zuständige Stelle des Landratsamtes schicken.

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

 

 

HINWEIS:

Sie haben sich mit einer Basisregistierung der BayernID mit Benutzername und Passwort an diesem Online-Service angemeldet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

HINWEIS:

Sie haben diesen Online-Service ohne Anmeldung (d. h. ohne Authentifizierung) verwendet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Die Möglichkeit, den Online-Service ohne Anmeldung zu verwenden, wird nur noch als zweitrangige Alternative angeboten!
  • Das entstehende Dokument ist nur als Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift zur weiteren Verwendung vorgesehen.
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung.
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch!
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich!

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist bei einem Online-Formular erforderlich, da die erste Kommunikation auf diesem Weg stattfindet.

Datenschutzinformationen

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