Landratsamt Miltenberg
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Fachbereich Waffenrecht
Telefon: 09371 501-451
Fax: 09371 501-
79356
E-Mail: waffen@lra-mil.de

Antrag auf Erteilung eines
"Kleinen Waffenscheins"

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

Sie beantragen mit diesem Online-Service einen „Kleinen Waffenschein“ und damit die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

Erhobene personenbezogene Angaben

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer (optional)
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Aufenthaltsorte der letzten 5 Jahre

Erhobene personenbezogene Daten besonderer Kategorien

  • Vorstrafen
  • Mitgliedschaft in verbotenen Vereinigungen
  • Geschäftsfähigkeit
  • Suchtkrankheiten
  • psychische und/oder mentale Einschränkungen
  • körperliche und/oder geistige Einschränkungen

Mitgeltende Unterlagen

Bitte laden Sie diese Dokumente auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen

 

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses für den Dateiupload bei Online-Antrag
  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei persönlicher Abgabe des Antrags

Welche Kosten entstehen durch den Antrag?

  • Die Kosten für die Erlaubnis betragen 150,89 Euro.

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

 

Damit wir Ihre Meldung verarbeiten können, müssen Sie der Datenschutzerklärung und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen

Aktivieren Sie hierzu in der Datenschutzerklärung bitte die erforderlichen Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzerklärung zu lesen und zu speichern.

Aktivieren Sie bitte im Anschluss die beiden unten aufgeführten Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.

Um die PDF-Datei anzuzeigen oder zu speichern ist ein geeignetes Programm oder Browser erforderlich.

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Kosten und Bezahlung

Die Kosten für die Erteilung des "Kleinen Waffenscheins" betragen 150,89 Euro.

 

Der Betrag wird fällig bei Abholung der Erlaubnis und kann mit GiroPay an unserem Kassenautomaten entrichtet werden.

Sie haben am Anfang des Dokuments die Erklärungen zum Datenschutz wie dargestellt ausgewählt.

Die Option kann hier nicht mehr geändert werden. Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster. Dabei werden Ihre Eingaben gelöscht.

Sollten Sie die Meldung später doch absenden wollen, müssen Sie den Vorgang erneut durchführen.

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vorabversion erstellen (Zwischenspeichern)

Erstellen Sie mit dieser Schaltfläche eine Vorabversion des Dokumentes, die Ihre eingegebenen Daten enthält.

  • Durch die Erstellung einer Vorabversion werden Ihre Daten gespeichert und der Vorgang vorerst beendet*.
  • Sie werden auf eine Abschlussseite weitergeleitet, von der Sie Ihre Vorabversion herunterladen können.
  • Sie können die Vorabversion z. B. zur Vorlage bei weiteren Personen speichern bzw. ausdrucken.

*Sie können später auf Ihren begonnenen Vorgang wieder zugreifen.
Dazu erhalten Sie zwei getrennte E-Mails:

  • Eine Mail enthält einen Link, über den Sie Ihren Online-Service mit Ihren Daten erneut aufrufen und bearbeiten können.
  • Eine weitere E-Mail enthält ein Passwort, das Sie für den Wiederaufruf Ihres bearbeiteten Online-Services benötigen.