Landratsamt Miltenberg
- Gesundheitsamt -
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

SG 302 Gesundheitsschutz
Telefon: 09371 501-523
Fax: 09371 501-524
E-Mail:
infektionsschutz@lra-mil.de

Meldung zu einer erkannten COVID‑19‑Infektion

Der aufgerufene Dienst
ist derzeit nicht verfügbar!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

derzeit wird die Meldung zu einer erkannten COVID‑19‑Infektion nicht mehr über diesen Dienst erfasst.

Dieser Online-Service wurde deshalb deaktiviert.

Service-Rufnummern und weiterführende Links zum Thema COVID-19 finden Sie auf unserer Homepage unter:

Informationen zum Coronavirus

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Online-Diensten

Ihr Landratsamt Miltenberg

Sie können diese Seite nun schließen.

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Erstellen Sie mit diesem Online-Service eine Meldung an das Gesundheitsamt, wenn Sie positiv auf eine Infektion mit COVID-19 getestet wurden
  • Erstellen Sie eine Meldung über Ihre COVID-19 Infektion, wenn Sie vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert wurden

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieser Meldung sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne deren Gegebenheit die Meldung nicht gültig ist.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

Erhobene personenbezogene Angaben

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht

Erhobene personenbezogene Daten besonderer Kategorien

  • Gesundheitsangaben

Erhobene personenbezogene Daten über dritte Personen

  • Angaben über dritte Personen, die einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren oder ein solches darstellen können
    • Nachname, Vorname
    • Adresse
    • E-Mail-Adresse
    • Festnetz- oder Mobilrufnummer
    • Geschlecht
    • Altersgruppe
  • zusätzlich erhobene personenbezogene Daten besonderer Kategorien über dritte Personen, die in Ihrem Haushalt leben
    • Gesundheitsdaten

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Formular

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

  • Impfnachweise zu COVID-19-Impfungen
  • Unterlagen zu früheren COVID-19-Infektionen
  • Unterlagen zur aktuellen COVID-19-Infektion

Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Meldung verarbeiten können, müssen Sie den Datenschutzinformationen und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen
  • Gehen Sie bitte weiter zur Datenschutzerklärung und nachdem Sie die Datenschutzerklärung durchgelesen haben, aktivieren Sie bitte die erforderlichen Optionen, um mit der Meldung fortzufahren
Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzerklärung zu lesen und zu speichern.

Aktivieren Sie bitte im Anschluss die beiden unten aufgeführten Optionen, um mit der Meldung fortzufahren.

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Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG und weitere Einrchtungen

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere

Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte

die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege

Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen

Heime und Ferienlager

weitere Kinderbetreuungseinrichtungen

Das bayerische Landesamt für Gesundheit schileßt in dieser Definition mit ein:

Wohnheime

Pflegeheime

Erstaufnahmeeinrichungen
Asylunterkünfte

weitere Einrichtungen, in denen Personen gemeinschaftlich betreut und / oder untergebracht sind, wie  z. B. Justizvollzugsanstalten

Sind Sie in einer solchen Einrichtung auf eine Weise eingebunden (tätig, betreut, unterrichtet, untergebracht, ...), füllen Sie bitte auch den Abschnitt "Tätigkeit / Unterrichtung / Betreuung / Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung" aus.

 

Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG und weitere Einrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere

Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte

die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege

Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen

Heime und Ferienlager

weitere Kinderbetreuungseinrichtungen

Das bayerische Landesamt für Gesundheit schileßt in dieser Definition mit ein:

Wohnheime

Pflegeheime

Erstaufnahmeeinrichungen
Asylunterkünfte

weitere Einrichtungen, in denen Personen gemeinschaftlich betreut und / oder untergebracht sind, wie  z. B. Justizvollzugsanstalten

Sind Sie in einer solchen Einrichtung auf eine Weise eingebunden (tätig, betreut, unterrichtet, untergebracht, ...), füllen Sie bitte auch den Abschnitt "Tätigkeit / Unterrichtung / Betreuung / Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung" aus.

 

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JaNein
Halsschmerzen / -entzündung
Husten
Pneumonie (Lungenentzündung)
Schnupfen
Kopfschmerzen
Akutes schweres Atemnotsyndrom (ARDS)
beatmungspflichtige Atemwegserkrankung
Dyspnoe (Atemstörung)
Fieber
Allgemeine Krankheitszeichen
Durchfall, nicht näher bezeichnet
Geruchsverlust
Geschmacksverlust
Tachykardie (Herzrhythmusstörung mit Anstieg der Herzfrequenz)
Tachypnoe (beschleunigte Atmung)

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