Landratsamt Miltenberg
SG 51 Baurecht, Wohnbauförderung, Gutachterausschuss
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Gutachterausschuss
Telefon: 09371 501-173
Fax: 09371
50179-119
E-Mail: gutachterausschuss@lra-mil.de

Antrag auf Auskunft aus
der Kaufpreissammlung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Service.

 

Leider steht dieser Online-Service derzeit nicht zur Verfügung.

 

Wir informieren Sie hier, wenn dieser Dienst wieder angeboten wird.

Gegebenenfalls finden Sie eine Formular-Alternative auf unserer Webseite.

https://www.landkreis-miltenberg.de/Landratsamt/Formulare.aspx

Sie können diese Seite nun schließen.

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

  • Verwenden SIe diesen Online-Service, wenn Sie eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen möchten und dazu ein berechtigtes Interesse nach § 11 Abs. 2 der bayerischen Gutachterverordnung (BayGaV) vorliegt.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

 

Anmeldeoptionen für den Online-Service

Verwendung ohne Anmeldung

  • Eine Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
  • Ein abgesendeter Online-Service ohne Anmeldung ist alleine nicht ausreichend
  • Sie müssen in jedem Fall Ihr Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben und in Papierform einreichen

Anmeldung mit der BayernID

Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat

  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Keine händische Unterschrift oder Einreichung in Papierform erforderlich
  • Softwarezertifikat muss vorhanden sein

Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte

  • Höchste Authentifizierungsstufe mit neuem Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID-Karte
  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone* erforderlich

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen

 

Erhobene personenbezogene Daten

HINWEIS: Welche personenbezogenen Daten der antragstellenden Person oder dritten Person im Einzelnen erhoben werden, hängt von verschiedenen Faktoren der Antragstellung ab und kann im Einzelfall variieren.

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.

 

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

  • ggf. Nachweis der offentlichen Bestellung
  • ggf. Sachkundenachweis
  • ggf. Verschwiegenheitsverpflichung

Mitgeltende Unterlagen

Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.

Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.

  • Datenschutzinformationen

Besondere Bedinungen

  • Die Einhaltung der Vorschrift zur zweckgebundenen Verwendung der Daten und Weitergabe an Dritte nach § 11 Abs. 3 der bayerischen Gutachterverordnung (BayGaV) muss bestätigt werden.
  • Die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht nach § 11 Abs. 4 der bayerischen Gutachterverordnung (BayGaV) muss bestätigt werden.

Gebühren

Für diese Auskunft nach dem Kostengesetz (KG Tarifstelle 2.I.1/1.8 „Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach §§ 14, 17 BayGaV“) werden Gebühren erhoben.

Höhe der Gebühren

Die Gebühr beträgt zwischen 20 und 350 € je übermittelten Vergleichswert. Vorbehaltlich außerordentlichen Mehraufwandes bei der Ermittlung der Vergleichsfälle wird die Gebühr regelmäßig auf 20 € pro mitgeteilten Datensatz festgesetzt.

 

Ihre Zustimmung zu den Datenschutzinformationen ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Angaben verarbeiten können, müssen Sie in der Datenschutzerklärung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
  • Klicken Sie auf "Zur Datenschutzerklärung", lesen Sie die Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service aufmerksam durch und bestätigen Sie den Erhalt sowie die Lektüre der Datenschutzinformation, um mit der Meldung fortzufahren.
 

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzinformationen zu lesen und zu speichern.

Erklären Sie bitte im Anschluss Ihr Einverständnis durch Aktivieren der beiden unten aufgeführten Optionen.

Datenschutzinformationen (PDF) anzeigen und speichern

Um die PDF-Datei anzuzeigen oder zu speichern, ist ein geeignetes Programm oder Browser erforderlich.

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen für natürliche Personen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist bei einem Online-Formular erforderlich, da die erste Kommunikation auf diesem Weg stattfindet.

Als echter Mensch müssen Sie dieses Feld leer lassen

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Selektionskriterien

Bitte wählen Sie aus unten stehenden Kriterien die aus, oder geben Sie Kriterien an, welche die Daten für Ihre Auskunft aus der Kaufpreissammlung erfüllen sollen.

HINWEISE

  • Eine restriktiv angesetzte Spanne ergibt häufig eine geringe Anzahl von Kauffällen.

  • Die Qualifizierung der Ausstattung erfolgt entsprechend der Käuferbefragung.

  • Der Kaufpreis ist ggf. bzgl. mitverkaufter Stellplätze und / oder Inventar bereinigt.

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Maximale Anzahl erreicht

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

HINWEIS

Die von Ihnen Eingangs gewählten Optionen zu den Erklärungen zum Datenschutz wurden wie unten dargestellt übernommen.
Die Auswahl kann hier nicht mehr geändert werden.
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster und leeren Sie den Verlauf Ihres Browsers.
Dabei werden Ihre Eingaben endgültig auch von Ihrem Gerät gelöscht.
Sollten Sie die den Online-Service später doch nutzen wollen, müssen Sie den Vorgang in jedem Fall erneut durchführen.

 

Handschriftliche Unterschrift

Nutzen Sie dieses Feld, um die Meldung handschriftlich zu unterschreiben, wenn Sie einen Ausdruck bevorzugen.

Sollten Sie den Online-Service ohne Anmeldung oder einer BayernID mit Vertrauensniveau "Basisregistrierung" (Benutzername / Passwort) verwenden, müssen Sie das Dokument handschriftlich unterschreiben und per Post an die zuständige Stelle des Landratsamtes schicken.

Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

 

 

HINWEIS:

Sie haben sich mit einer Basisregistierung der BayernID mit Benutzername und Passwort an diesem Online-Service angemeldet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

HINWEIS:

Sie haben diesen Online-Service ohne Anmeldung (d. h. ohne Authentifizierung) verwendet.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Die Möglichkeit, den Online-Service ohne Anmeldung zu verwenden, wird nur noch als zweitrangige Alternative angeboten!
  • Das entstehende Dokument ist nur als Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift zur weiteren Verwendung vorgesehen.
  • Die blosse Absendung dieses Online-Services erzeugt keine gültige Einreichung.
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch!
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich!

Bestätigungs-E-Mail anfordern

Mit dieser Schaltfläche erhalten Sie eine E-Mail-Nachricht an die im Online-Service im Bereich der Anmeldedaten angegebene E-Mail-Adresse.

Diese Bestätigungs-E-Mail dient dazu, sicher zu stellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse existiert und Sie auf das Postfach dieser Adresse Zugriff haben.

Die E-Mail-Nachricht enthält einen Link, den Sie bestätigen müssen, damit der Vorgang weitergeführt wird.

Bleibt die Bestätigung aus, wird Ihr Vorgang / Ihr Anliegen / Ihre Nachricht nicht weiter bearbeitet und nicht gespeichert. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums wird auch dei Bestätigungs-E-Mail ungültig und Ihre Angaben gelöscht.

 

Druckvorschau erstellen

Erstellen Sie mit dieser Schaltfläche eine Druckvorschau* des Dokumentes, die Ihre eingegebenen Daten enthält.

Ihr aktuelles Dokument wird als PDF in einem neuen Tab in Ihrem Browser dargestellt.
Ihre aktuelle Sitzung bleibt aktiv, die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

*Die Druckvorschau zeigt die aktuell eingegebenen Daten. Es werden keine Daten gespeichert!

 

Vorabversion erstellen (Zwischenspeichern)

Durch die Erstellung einer Vorabversion werden Ihre Daten gespeichert und der Vorgang zunächst beendet. Sie können später wieder auf Ihren Vorgang mit den eingegebenen Daten zugreifen*.

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche "Vorabversion erstellen"
  • Auf der dann angezeigten Seite geben Sie eine Empfänger-E-Mail-Adresse ein, an die die Infos zum Wiederaufruf Ihres Vorgangs gesendet werden.
  • Die E-Mail-Adresse kann von der E-Mail-Adresse der vorschlagenden Person/Stelle abweichen; z. B. vorschlagende Stelle: buergermeister@gemeinde.de - Empfänger Wiederaufruf: buero@gemeinde.de
  • Sie als ausfüllende Person sollten Zugriff auf die Empfängeradresse zum Wiederaufruf haben.
  • Der Name für die Vorabversion ist voreingestellt und kann nicht geändert werden.
  • Klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Vorabversion bereitstellen"
  • Laden Sie Ihre Vorabversion von der dann angezeigten Abschlussseite herunter.
  • Sie erhalten direkt im Anschluss 2 Mails von uns. Lesen Sie weiter.

*Zwischengespeicherten Vorgang erneut öffnen (Vorabversion weiterbearbeiten).

An die bei der Vorabversion eingegebene E-Mail-Adresse werden 2 E-Mails gesendet:

  • Sie benötigen die beiden E-Mails, die an die E-Mail-Adresse bei der Erstellung der Vorabversion gesendet werden.
  • Eine Mail enthält einen Link, über den Sie Ihren Online-Service mit Ihren Daten erneut aufrufen und bearbeiten können.
  • Eine weitere E-Mail enthält ein Passwort, das Sie für den Wiederaufruf Ihres bearbeiteten Online-Services benötigen.
  • Aus Sicherheitsgründen werden Link und Passwort getrennt versendet.
  • Öffnen Sie den Link aus der ersten E-Mail und geben Sie das Passwort aus der zweiten Mail an der Aufforderung ein.
 

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF-Datei herunterladen können.

 

Vorabansicht erstellen, E-Mails für weitere Bearbeitung erhalten

  • Erstellen Sie hier eine Vorabansicht, die Ihre bisher eingegebenen Daten enthält.
  • Die Vorabansicht wird Ihnen auf der folgenden Abschlussseite zum Download angeboten.
  • Aus Datenschutzgründen kann die Datei nicht per E-Mail versendet werden.
  • An die hier angegebene E-Mail-Adresse werden 2 (zwei) E-Mails mit Informationen gesendet, mit denen Sie Ihren Vorgang erneut aufrufen und bearbeiten können.
  • Die hier angegebene E-Mail-Adresse kann sich von der der vorschlagenden Stelle/Person unterscheiden. Z. B. buergermeister@gemeinde.de und buero@gemeinde.de
  • Sie als ausfüllende Person sollten Zugriff auf dieses Postfach haben.
  • Beide E-Mails sind zur Weiterbearbeitung erforderlich; eine E-Mail enthält den Link zum Vorgang, die andere ein Passwort zum Wiederaufruf Ihres Vorgangs.
  • Sie können mehrere Vorabversionen erstellen und erhalten jeweils die beiden E-Mails mit Link bzw. Passwort, der alte Link wird dabei ungültig.
  • Nach dem endgültigen Absenden des Dokumentes ist keine weitere Bearbeitung möglich.
 

Datenschutzinformationen

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