Anwendungsfälle für diesen Online-Service
Die revierinhabende(n) Person(en) kann/können zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Jagdbehörde zuständig.
- Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie als Jagdberechtige:r / Revierinhaber:in für Ihr Jagdrevier eine Person als Jagdaufseher:in bestätigen lassen wollen.
Bevor Sie beginnen
Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.
Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.
Anmeldeoptionen für den Online-Service
Verwendung ohne Anmeldung
- Eine Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
- Ein abgesendeter Online-Service ohne Anmeldung ist alleine nicht ausreichend
- Sie müssen in jedem Fall Ihr Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben und in Papierform einreichen
Anmeldung mit der BayernID
Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort
- Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
- Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
- Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich
Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat
- Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
- Keine händische Unterschrift oder Einreichung in Papierform erforderlich
- Softwarezertifikat muss vorhanden sein
Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte
Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID
*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen
Erhobene personenbezogene Daten
HINWEIS: Welche personenbezogenen Daten der antragstellenden Person oder dritten Person erhoben werden, hängt von verschiedenen Faktoren der Antragstellung ab und kann im Einzelfall variieren.
- Nachname, Vorname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Festnetz- oder Mobilrufnummer
Erhobene personenbezogene Daten von dritten Personen
- Nachname, Vorname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Festnetz- oder Mobilrufnummer
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Jagdscheinnummer
Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.
Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage
von der als Jagdaufseher:in zu bestätigenden Person sind folgende Dokumente vorzulegen, bzw. als Dateiupload bereitzustellen:
- Erklärung zur körperlichen, geistigen und juristischen Befähigung, die Aufgaben als Jagdaufseher:in wahrzunehmen (Vorlage kann im Antragsverlauf erstellt werden)
- gültiger Jagdschein der zu bestätigenden Person
- Nachweis über den bestandenen Eignungstest für Jagdaufseher bei der BJV - Landesjagdschule
Hier finden Sie Informationen zu den Lehrgängen an der BJV - Landesjagdschule, incl. Online-Anmeldung
- Lichtbild (Passfoto) der zu bestätigenden Person
Mitgeltende Unterlagen
Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.
Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.
Erläuternde Hinweise
Eine als Jagdaufseher:in angestellte Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
- gültiger Jagdschein
- fachliche Eignung
- körperliche Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
Fachliche Eignung kann begründet werden mit Nachweisen
- über mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung
- über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse als Jagdaufseher:in
In der Regel werden diese Kenntnisse durch das erfolgreiche Absolvieren eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen.
In den BJV-Landesjagdschulen und beim Bund Bayerischer Jagdaufseher e.V. werden entsprechende Lehrgänge mit Teilnahmenachweis durchgeführt.
Der Jagdaufseher erhält vom Landratsamt einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen mit gleich lautender Nummer. Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt. Das Dienstabzeichen ist bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit nach außen sichtbar zu tragen.
Die zur Ausübung des Jagdschutzes Berechtigten sind befugt, Personen, die
- in einem Jagdrevier unberechtigt jagen,
- eine Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen,
- ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet oder
- außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege angetroffen werden,
zur Feststellunbg ihrer Personalien anzuhalten.
Bestätigte Jagdaufseher dürfen solchen Personen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abnehmen.
Zum Jagdschutz bestellte Personen sind berechtigt, wildernde Hunde und Katzen zu töten.
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